Aufgenommen werden Personen sämtlicher Pflegestufen,
sofern Heimfähigkeit vorliegt. Ausgenommen hiervon sind Schwerstpflegefälle mit der Notwendigkeit besonderer ärztlicher oder medizinischer Betreuung. Auf eine Unterbringung in dem Wohn-
und Pflegeheim besteht kein Rechtsanspruch; jede Aufnahme bedarf einer ausdrücklichen Aufnahmevereinbarung mit dem Heimträger, wobei der Heimbewohner vor Vertragsabschluß verpflichtet
ist, persönliche und medizinische Fragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten.