AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN


  • Aufgenommen werden Personen sämtlicher Pflegestufen, sofern Heimfähigkeit vorliegt. Ausgenommen hiervon sind Schwerstpflegefälle mit der Notwendigkeit besonderer ärztlicher oder medizinischer Betreuung. Auf eine Unterbringung in dem Wohn- und Pflegeheim besteht kein Rechtsanspruch; jede Aufnahme bedarf einer ausdrücklichen Aufnahmevereinbarung mit dem Heimträger, wobei der Heimbewohner vor Vertragsabschluß verpflichtet ist, persönliche und medizinische Fragen vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten.

 

  • Der Heimträger stellt nachfolgende Leistungen im Bereich der Pflege, sowie sozialen Betreuung und Rehabilitation zur Verfügung.
a)    Alltagshilfen
b)    Hilfe beim Essen und Trinken
c)    Hilfe bei der Körperpflege
d)    Hilfe im Bereich der Mobilität
e)    Besondere Aufsicht und Zuwendung
f)     Hilfe im Bereich der Ausscheidung
g)    Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen

 

  • Der Heimbewohner/die Heimbewohnerin hat das Recht, an diversen kulturellen und geselligen Veranstaltungen, welche zeitgerecht im Heim angeschlagen werden, gegen allfällige Erstattung eines Unkostenbeitrages teilzunehmen. Ein jeweiliger Veranstaltungsplan liegt bei der Heimleitung auf.