RECHTE UND PFLICHTEN
- Heimbewohner haben jedenfalls ein Recht auf
- höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre;
- Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen;
- Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation;
- Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist;
- Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens einmal jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern;
- Behandlung und Erledigung von Beschwerden;
- freie Arztwahl;
- Beiziehung einer hausexternen Beratung;
- Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeit und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen;
- Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z. B. Speisepläne);
- Zugang zu einem Telefon;
- persönliche Kleidung;
- Möglichkeit einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung;
- Zahlungsbelege für Sonderleistungen
- Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen;
- Aushändigung des Heimstatuts.