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RECHTE UND PFLICHTEN

  • Heimbewohner haben jedenfalls ein Recht auf

 

 

  • höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre;

 

  • Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen;

 

  • Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation;

 

  • Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist;

 

  • Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens einmal jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern;

 

  • Behandlung und Erledigung von Beschwerden;

 

  • freie Arztwahl;

 

  • Beiziehung einer hausexternen Beratung;

 

  • Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeit und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen;

 

  • Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z. B. Speisepläne);

 

  • Zugang zu einem Telefon;

 

  • persönliche Kleidung;

 

  • Möglichkeit einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung;

 

  • Zahlungsbelege für Sonderleistungen

 

  • glichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen;

 

  • Aushändigung des Heimstatuts.